Abmahnung des Herrn Patrick Beuchert wegen Verwendung von Fotos ohne Zustimmung

Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung de s Fotografen Herrn Patrick Beuchert. In der Abmahnung werden urheberrechtliche Ansprüche geltend gemacht bezüglich der Verwendung von Fotos ohne Zustimmung des Herrn Patrick Beuchert. Konkret wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Auskunft über den Umfang der Nutzung der Fotos geltend gemacht.

Allgemeiner Hinweis zu Unterlassungserklärungen in Abmahnungen:

Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Abänderung zu unterzeichnen. Die Erklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst und sollten auf das erforderliche Maß begrenzt werden. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist zudem zeitlich unbegrenzt gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.

Wie kann ich Ihnen helfen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

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